Du hast in den letzten Tagen sicherlich viel über die Vorabpauschale gehört und Dich vielleicht gefragt, wie diese sich auf Deine Fondsanlagen auswirkt. In diesem Artikel erkläre ich Dir alles Wichtige dazu.

Was ist die Vorabpauschale?

Seit 2019 gibt es aufgrund des Investmentsteuergesetzes von 2018 eine Vorabbesteuerung für Fondsanlagen. Diese sorgt dafür, dass der Wert Deines Depots, den Du siehst, näher am Betrag liegt, den Du nach Steuern bei einem Verkauf erhältst. Es ist keine zusätzliche Steuer, kann aber den Zuwachs während der Sparphase reduzieren. Dadurch fallen bei der Auszahlung weniger Steuern an.

Der Gedanke hinter dem Gesetz

Das Gesetz zielt darauf ab, Fonds, die Gewinne reinvestieren, mit ausschüttenden Fonds gleichzustellen. Ob das für Dich ein Vor- oder Nachteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie Deiner Depotstruktur, Freistellungsaufträgen und Deinem individuellen Steuersatz.

Warum ist das jetzt wichtig?

Der Basiszins, der für die Berechnung der Vorabpauschale entscheidend ist, liegt dieses Jahr bei 2,55 %. Das bedeutet, dass jetzt eine spürbare Steuerbelastung entstehen kann, die in den letzten Jahren aufgrund eines geringeren Basiszinses nicht relevant war.

Ein praktisches Beispiel

Stell Dir vor, Du hast einen Aktienfonds mit einem Depotwert von 100.000 € zu Beginn des Jahres 2023. Der Basisertrag beträgt in diesem Fall ca. 1.750 €. Ist die Wertsteigerung Deines Fonds niedriger als dieser Ertrag, wird nur die tatsächliche Wertsteigerung besteuert. Darauf werden dann Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag berechnet.
Um eine Besteuerung zu verhindern benötigst Du einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.250€. Sollte dieser schon ausgeschöpft sein, läge der Steuerbetrag hier bei ca. 320€.

Kein Gewinn, keine Steuer

Falls Dein Fonds im Jahr 2023 keinen Gewinn erzielt oder sogar Verluste macht, fällt keine Vorabsteuer an.

Vorabpauschale und Rentenversicherung?

Mir wurde oft die Frage gestellt, ob die Vorabpauschale, die für Fondsanlagen gilt, auch bei Rentenversicherungen anfällt. Die klare Antwort darauf ist: Nein. Die Vorabpauschale bezieht sich ausschließlich auf Erträge aus Investmentfonds. Bei Rentenversicherungen hingegen gelten andere steuerliche Bestimmungen, die sich je nach Art der Versicherung, Vertragsdetails und Auszahlungsmodus (Kapitalauszahlung oder Rente) unterscheiden. Für detaillierte Informationen zu Deiner spezifischen Situation empfehle ich Dir, stets die Expertise eines qualifizierten Steuerberaters oder eines unabhängigen Finanzexperten einzuholen.

Was solltest Du tun?

In den meisten Fällen musst Du nichts unternehmen. Bei größeren Depots solltest Du jedoch auf ausreichende Liquidität achten, um zu verhindern, dass Fondsanteile verkauft werden müssen.

Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Steuerberatung darstellt und nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater ersetzen kann – ich empfehle Dir, für Deine spezifische Situation professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mein Fazit für Dich

Es ist wichtig, dass Du die Auswirkungen der Vorabpauschale auf Deine Anlagen verstehst. Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung, um gemeinsam die beste Strategie für Deine Finanzen zu entwickeln. Unter „Schlüsselthemen“ findest Du Fragen zu Themen, die vielleicht darüber hinaus wichtig für Dich und Deine Familie sein können.

Herzliche Grüße!