Viele Anleger sind überrascht, wenn Anfang des Jahres plötzlich Steuern vom Verrechnungskonto abgebucht werden – obwohl sie gar nichts verkauft haben. Der Grund dafür ist die Vorabpauschale.
Damit Du genau weißt, was auf Dich zukommt, wie hoch die Steuer ausfallen kann und wie Du sie reduzierst, erkläre ich Dir das Thema hier Schritt für Schritt – ganz ohne Fachchinesisch.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Vorauszahlung auf mögliche Gewinne bei thesaurierenden Fonds und ETFs (also Fonds, die Erträge automatisch wieder anlegen).
Der Staat unterstellt dabei:
„Dein Fonds hat im Laufe des Jahres Erträge erwirtschaftet – auch wenn sie Dir nicht ausgezahlt wurden.“
Diese Erträge werden nicht sofort, sondern im Folgejahr besteuert. Die Vorabpauschale für 2025 wird also Anfang 2026 abgebucht
Ein praktisches Beispiel
Stell Dir vor:
- Depotwert am 01.01.2025: 100.000 €
- Anlage: thesaurierender Aktienfonds / ETF
- Du hältst den Fonds das gesamte Jahr 2025
Schritt 1: Berechnung des Basisertrags
Für 2025 gilt ein Basiszins von 2,53 %.
Davon werden 70 % angesetzt:
100.000 € × 2,53 % × 70 % = ca. 1.771 €
Das ist der sogenannte Basisertrag.
Schritt 2: Teilfreistellung bei Aktienfonds
Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 %.
Von den 1.771 € bleiben damit nur:
1.771 € × 70 % = ca. 1.240 € sind steuerpflichtig
Schritt 3: Steuerberechnung
Auf diesen Betrag fallen an:
- 25 % Abgeltungssteuer
- + Solidaritätszuschlag
Ohne Freistellungsauftrag ergibt sich eine Steuer von rund 327 €.
Diese Steuer zieht Deine Bank automatisch Anfang 2026 vom Verrechnungskonto ein.
Ergänzung: Was passiert, wenn der Fonds weniger oder mehr steigt?
Der berechnete Basisertrag (im Beispiel ca. 1.771 €) ist nicht automatisch der Betrag, der versteuert wird. Entscheidend ist:
Versteuert wird immer nur der kleinere Betrag aus Basisertrag oder tatsächlicher Wertsteigerung im Jahr.
Wenn Dein Fonds 2025 weniger steigt …
Beispiel: Dein Fonds steigt nur um 900 €.
Dann wird auch nur 900 € als Vorabpauschale angesetzt (nicht 1.771 €).
Nach Teilfreistellung (bei Aktienfonds/ETF i. d. R. 30 %) wären davon ca. 630 € steuerpflichtig.
Wenn Dein Fonds 2025 mehr steigt …
Beispiel: Dein Fonds steigt um 5.000 €.
Dann wird trotzdem nur der Basisertrag angesetzt – also maximal die 1.771 €.
Mehr als der Basisertrag wird über die Vorabpauschale nicht besteuert.
Wenn Dein Fonds 2025 fällt …
Wenn Dein Fonds im Jahr Verlust macht, fällt keine Vorabpauschale an.
So kannst Du die Steuer deutlich reduzieren (oder vermeiden)
Jede Person hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €
(Ehepaare: 2.000 €)
Wenn Du noch 1.000 € freien Freistellungsauftrag hast:
- Steuerpflichtiger Betrag: ca. 1.240 €
- Davon steuerfrei: 1.000 €
- Verbleibend: 240 € -> Steuer darauf: nur ca. 63 €
Ein korrekt gesetzter Freistellungsauftrag spart hier über 250 €.
Vorabpauschale und Rentenversicherung?
Mir wurde oft die Frage gestellt, ob die Vorabpauschale, die für Fondsanlagen gilt, auch bei Rentenversicherungen anfällt. Die klare Antwort darauf ist: Nein. Die Vorabpauschale bezieht sich ausschließlich auf Erträge aus Investmentfonds. Bei Rentenversicherungen hingegen gelten andere steuerliche Bestimmungen, die sich je nach Art der Versicherung, Vertragsdetails und Auszahlungsmodus (Kapitalauszahlung oder Rente) unterscheiden. Für detaillierte Informationen zu Deiner spezifischen Situation empfehle ich Dir, stets die Expertise eines qualifizierten Steuerberaters oder eines unabhängigen Finanzexperten einzuholen.
Was solltest Du tun?
Passe Deinen Freistellungsauftrag an. Darüberhinaus musst Du in den meisten Fällen nichts unternehmen – die Steuer wird automatisch abgebucht. Bei größeren Depots solltest Du jedoch auf ausreichende Liquidität achten, wenn Du verhindern möchtest, dass Fondsanteile verkauft werden müssen.
Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Steuerberatung darstellt und nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Finanzexperten ersetzen kann – ich empfehle Dir, für Deine spezifische Situation professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mein Fazit für Dich
Es ist wichtig, dass Du die Auswirkungen der Vorabpauschale auf Deine Anlagen verstehst. Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung, um gemeinsam die beste Strategie für Deine Finanzen zu entwickeln. Unter „Schlüsselthemen“ findest Du Fragen zu Themen, die vielleicht darüber hinaus wichtig für Dich und Deine Familie sein können.
Herzliche Grüße!







